Preise

Bei der Preisgestaltung orientiere ich mich am JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), das sich bemüht, Übersetzer*innen eine angemessene Bezahlung zu gewährleisten. Als grobe Orientierung können Sie mit folgenden Preisen rechnen (Angaben ohne Gewähr!).

Inklusive sind notwendige knappe Erläuterungen in der Übersetzung, Anmerkungen zu Wappen und ähnlichem in Urkunden sowie die Beglaubigung, sofern sie den üblichen Rahmen nicht sprengen. Ein konkretes, individuelles Angebot erstelle ich Ihnen gerne, wenn mir Ihr Text vorliegt. Der Aufwand einer Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. dem Fachlichkeitsgrad des Texts und der Formatierung, d.h. ob Ihr Dokument als editierbare Word-Datei oder ähnliches vorliegt oder als PDF-Datei oder in Papierform, und auch ob eine Nachbildung der Formatierung (wie z.B. bei Urkunden) verlangt wird. Dies ist naturgemäß deutlich zeitaufwendiger.

Abrechnung proPreis
JVEGNormzeile à 55 Anschlägen1,95€ – 2,30€
allgemeinsprachlichWort0,22€ – 0,26€
fachsprachlichWort0,24€ – 0,28€
Apostillepauschal20,00€
qualifizierte elektronische Signaturpauschalauf Anfrage
Korrektorat / Lektoratangefangene Stunde60€ – 100€

Wenn Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot für Ihr Dokument anfragen möchten, können Sie es mir per Mail oder über das Kontakformular senden.