Beglaubigte Übersetzungen

Der Begriff beglaubigte Übersetzung bezieht sich auf die Übersetzung von offiziellen Urkunden, zum Beispiel aus dem Portugiesischen oder Spanischen ins Deutsche. Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn ein offizielles Dokument in einem anderen Land anerkannt werden soll. Dazu gehören zum Beispiel Geburtsurkunden, Einbürgerungszusicherungen, Meldebestätigungen sowie gerichtliche und notarielle Urkunden wie Gerichtsurteile und Verträge. Andere Begriffe dafür lauten bescheinigte Übersetzung oder bestätigte Übersetzung. Im Folgenden erkläre ich Ihnen, wie Sie bei der Beantragung einer beglaubigten Übersetzung vorgehen sollten. Dies stellt jedoch in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar und erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit, da es oft auf das jeweilige Ursprungsland der Urkunde und dessen vertragliche Vereinbarungen mit Deutschland ankommt. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.

Wie eine beglaubigte Übersetzung aussieht

Die Richtlinien zur Übersetzung einer Urkunde sind zwar nicht bindend, werden aber relativ einheitlich angewandt. Somit gleicht die beglaubigte Urkunde in ihrem Aussehen dem Original weitestgehend, da sie die Formatierung nachbilden soll. Der Zweck ist, dass auch Menschen ohne die relevanten Fremdsprachenkenntnisse erkennen können, was wo im Original steht. Außerdem sollte sie eine Überschrift wie „Bescheinigte Übersetzung aus der … Sprache“ tragen, Seitenzahlen beinhalten und am Schluss eine Beglaubigungsformel inklusive Unterschrift und Stempel aufweisen. Zudem sollten die Seiten in irgendeiner Form untrennbar miteinander verbunden werden. Ausgestellt werden dürfen sie ausschließlich von ermächtigten, beeidigten, vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzern.

Ermächtigte, beeidigte, vereidigte, öffentlich bestellte Übersetzer?

Die Begriffe ermächtigt, beeidigt, vereidigt und öffentlich bestellt bedeuten bei der Beglaubigung von Übersetzungen das gleiche, nämlich dass eine Übersetzerin oder ein Übersetzer von einem Gericht autorisiert wurde, eine Urkunde korrekt und vollständig von einer Sprache in eine andere zu übertragen und dies mit der eigenen Unterschrift und einem Stempel zu bestätigen. Ob eine Übersetzerin oder ein Übersetzer ermächtigt, beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt ist, hängt lediglich vom Bundesland ab, in dem diese Berechtigung vergeben wurde. In Niedersachsen zum Beispiel wird man ermächtigt.

Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung

Auch wenn man in Deutschland als ermächtigte Übersetzerin oder Übersetzer in einem Bundesland zugelassen wird (und nicht zentral in Berlin), sind die beglaubigten Übersetzungen in ganz Deutschland, also bundesweit, gültig. Dies ist in § 142 Abs. 3 Satz 1 ZPO geregelt. Dank der EU-Verordnung 2016/1191 Kap. III , A rt. 6 (2) gelten sie sogar europaweit. Das heißt, dass in Deutschland ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer offizielle Dokumente auch für Österreich übersetzen und beglaubigen dürfen. Ebenso dürfen sie in die Fremdsprache übersetzen und somit gelten ihre Übersetzungen auch in denjenigen Ländern der EU, in denen ihre Fremdsprache Amtssprache ist. In meinem Fall wären das Spanien und Portugal. Dennoch wird empfohlen, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer aus demjenigen Land zu beauftragen, in dem die beglaubigte Übersetzung eingereicht werden muss.

Eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben: To-Do-Liste

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung aus der portugiesischen oder spanischen Sprache benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich bin vom Landgericht Hannover ermächtigt, Urkunden jeglicher Art ins Deutsche zu übersetzen und zu beglaubigen. Meine beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland und europaweit anerkannt.

Brauchen Sie eine andere Sprachkombination, können Sie eine entsprechend ermächtigte Übersetzerin oder Übersetzer am einfachsten in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen suchen. Geben Sie dort die Sprache an und klicken Sie auf Übersetzer/in. Je nach Sprache werden sehr viele Ergebnisse angezeigt. In dem Fall empfiehlt sich eine Einschränkung nach Bundesland.

Analoge oder digitale Urkunde

Deutschland steht beim Thema Digitalisierung nicht gerade an erster Stelle. Fragen Sie daher vorher bei der Behörde nach, bei der Sie die übersetzte Urkunde einreichen müssen, ob digitale Urkunden akzeptiert werden. Was in manchen Ländern wie Brasilien bereits Standard ist, ist in Deutschland bisher eher Neuland oder unbekannt. Gerne erläutere ich für deutsche Behörden in einer sogenannten Anmerkung der Übersetzerin kurz, wie die Echtheit des digitalen Dokuments online verifiziert werden kann. Sollten digitale Urkunden jedoch nicht akzeptiert werden, müssen Sie bei der ausstellenden Behörde (im Ursprungsland) eine analoge Version beantragen.

Apostille oder Legalisation beantragen

Bevor Sie jedoch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer kontaktieren, sollten Sie eine Apostille oder Legalisation Ihrer Urkunde beantragen, und zwar in dem Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Diese bestätigen die Echtheit Ihrer Urkunde im internationalen Urkundenverkehr. Ohne sie wird eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde nicht anerkannt. Zudem muss die Apostille oder Legalisation selbst mitübersetzt werden. Die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung macht also keinen Sinn, bevor die Apostille oder Legalisation vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts zu Ihrem jeweiligen Land.

Übersetzung vom Original, Kopie oder Scan?

Wenn Ihre Urkunde analog vorliegt (also auf Papier), sollten Sie die Behörde, bei der Sie die übersetzte Urkunde einreichen müssen, fragen, ob auch beglaubigte Übersetzungen vom Scan oder von einer Kopie akzeptiert werden. Eigentlich muss einer beglaubigten Übersetzung das Original vorliegen, damit auf Unregelmäßigkeiten wie Rasuren oder Änderungen hingewiesen werden kann. Für Scans und Kopien kann die Übersetzerin beziehungsweise der Übersetzer selbstverständlich keine Gewährleistung übernehmen, dass etwas verändert wurde. Daher wird in der sogenannten Beglaubigungsformel ganz am Schluss der übersetzten Urkunde mitgeteilt, in welcher Form die Urkunde vorgelegen hat.

Vollständige oder auszugsweise Übersetzung einer Urkunde

Die Übersetzung einer Urkunde ist nicht leicht, auch wenn sie oft nicht viele Seiten umfasst. Die behördlichen, gerichtlichen und notariellen Systeme der einzelnen Länder unterscheiden sich so sehr, dass genauestens abgewägt werden muss, mit welchen Begriffen man deutschen Behörden ihre Funktion am besten erklären kann, ohne rechtlich missverständlich zu sein. Manchmal ist auch eine zusätzliche Erläuterung notwendig, wenn sonst die rechtmäßige Ausstellung einer Urkunde infrage gestellt werden könnte, weil das Rechtssystem in Deutschland einfach anders funktioniert.

Kurze Urkunden von ein bis zwei Seiten sollten vollständig übersetzt werden. Bei längeren Urkunden wie Gerichtsurteilen oder notariellen Niederschriften kann es sich aber lohnen, bei der deutschen Behörde nachzufragen, ob eine auszugsweise Übersetzung der Urkunde ausreichen könnte. Dies ist abhängig vom jeweils individuellen Fall. Wenn nur eine Eheschließung oder Scheidung in Deutschland anerkannt werden soll, reicht eventuell der betreffende Abschnitt. Sind jedoch bei Scheidung auch die Absprachen zu Vorsorgeausgleich und Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder relevant, so ist wahrscheinlich eine vollständige Übersetzung notwendig.

Klassische Unterschrift oder Qualifizierte Elektronische Signatur?

Die klassische Unterschrift einer ermächtigten Übersetzerin oder eines ermächtigten Übersetzers mit Rundstempel wird immer akzeptiert, wenn die Übersetzung nach den Richtlinien der Urkundenübersetzung durchgeführt wurde. Anders ist es mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES). Ebenso wie bei digitalen Urkunden kann es sein, dass diese von deutschen Behörden aufgrund ihres neuartigen Charakters noch nicht gern angenommen wird. Fragen Sie daher vorher nach! Bedenken Sie dabei auch, dass beglaubigte Übersetzungen mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) nur digital eingereicht werden können.

Für meine QES greife ich auf ein Produkt der Bundesdruckerei zurück, die die Ausweise in Deutschland ausstellt. Sie genießt daher höchste Vertrauenswürdigkeit.

Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung

Sind die oben genannten Voraussetzungen alle geklärt und erledigt, erfragen Sie Angebote bei allgemein ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern. Geben Sie dabei die Bedingungen der deutschen Behörde an (Original / Kopie / Scan, digital akzeptiert, vollständig / auszugsweise) und schicken Sie einen Scan der Urkunde mit. Im Anschluss erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

Die meisten Übersetzer richten sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Daher unterscheiden sich die Preise erst bei längeren Urkunden etwas. Ausschlaggebend bei der Preisgestaltung ist vielmehr, dass es sich bei Urkunden um Fachtexte handelt, die auf Papier, im Bild- oder PDF-Format vorliegen und daher manuell abgetippt werden müssen. Zudem muss die Formatierung nachgebildet werden, um die Glaubhaftigkeit der Urkunde zu unterstützen. Dies unterscheidet die Arbeit der Urkundenübersetzung grundlegend von anderen Übersetzungsarten, denn normalerweise erhält man editierbare Formate, die man gut mit Übersetzungstools bearbeiten kann.

Die Bearbeitungszeit einer beglaubigten Übersetzung beträgt meist 1-2 Werktage. Wegen der Internationalität der Arbeit bestehen die meisten Übersetzer auf Vorkasse. Alle ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer, die Sie auf der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen finden, können Sie als vertrauenswürdig ansehen. Sie wurden vorher überprüft. Für Urkunden aus portugiesisch- und spanischsprachigen Ländern können Sie gerne mich kontaktieren.

Versand

Ihre beglaubigte Übersetzung (und Original-Urkunde) erhalten Sie per versichertem Postversand oder als PDF-Dokument per Mail.